Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der AP INTERIOR CONCEPTS
Ihr Anbieter und Vertragspartner
AP INTERIOR CONCEPTS
Baumschulenweg 21
22609 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 86 623 501
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Ust-IdNr.: DE 310058587
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sowie per E-Mail unter: info@apinteriorconcepts.com
§ 1 Geltungbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers können keine Gültigkeit beanspruchen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich im Einzelfall
ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis insgesamt oder teilweise entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot, Zustandekommen des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Ware.
2.2 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind.
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB.
Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2.3 Leistungsbeschreibungen, dem Vertrag zugrundeliegende Prospekte oder ähnliches sowie vereinbarte Maße und Gewichte sind mangels gesonderter,
schriftlicher Vereinbarung keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne von § 443 BGB. Die Übernahme einer Garantie erfolgt
ausschließlich durch die Erstellung eigener entsprechender Zertifikate.
Darüber hinaus stellen öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, durch uns keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
2.4 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören,
bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend.
Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
2.5 Bei jedem Schriftwechsel ist unsere aus der jeweiligen Auftragsbestätigung ersichtliche Auftragsnummer anzugeben.
2.6 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller in Zusammenhang mit dem Vertragschluss erforderlichen Informationen erfolgt
per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb siecherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist,
der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Hamburg. Zu den Preisen kommt die
gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung hinzu. Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist der gesamte Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Versand- und Verpackungskosten
ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Die Bearbeitung der Bestellung beginnt mit Eingang der Zahlung.
3.3 Zahlungen können per Überweisung oder in bar erfolgen, Wechsel und Schecks akzeptieren wir
nicht. Bei einer Bestellung von einem Warenwert ab EUR 3.000,00 behalten wir uns eine Bonitätsprüfung
des Bestellers vor.
3.4 Der Kunde kann uns gegenüber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungenaufrechnen.
Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.5 Entstehen nach Vertragsabschluss Umstände, die auf fehlende Zahlungsfähigkeit oderKreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen,
so dass unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist, können wir die Vorauszahlung der voller Gegenleistung
verlangen.
§ 4 Lieferzeit
4.1 Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt grundsätzlich mit dem Tage der Absendungder Auftragsbestätigung,
frühestens jedoch mit Festlegung aller Auftragseinzelheiten.
Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware Hamburg
verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
4.2 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, es handelt sich um funktional zusammengehörige Gegenstände.
4.3 Solange der Besteller mit Zahlungen aus vorangegangenen Lieferungen in Verzug ist, können wir die laufende Lieferung zurückstellen.
Können wir wegen unverschuldeter, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung oder Infolge von Umständen wie Arbeitskämpfen, Energieversorgungsschwierigkeiten, umfassenden Betriebsstörungen, Materialmangel, einerlei ob bei uns oder bei unseren Vorlieferanten,
die wir nicht zu vertreten haben und die erst nach Vertragsabschluss aufgetreten sind, unsere Leistung noch rechtzeitig erbringen,
so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als einen Monat, sind der Kunde und wir berechtigt,
ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Wird uns die Leistung aus Gründen unmöglich, die wir zu vertreten haben, oder hat derKunde uns, nachdem wir uns mit unserer
Leistungspflicht in Verzug befinden, eine Nachfristvon mindestens zwei Wochen gesetzt, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte
mit folgender Einschränkung zu: Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir nicht für unvorhersehbare, untypische Schäden
und für entgangenen Gewinn; der Höhe nach beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert für den nicht gelieferten Gegenstand.
4.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
4.6 Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen (wie z. B. Lagergebühren, Versicherungskosten etc.) zu verlangen.
In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug kommt.
§ 5 Gefahrenübergang, Verpackungskosten
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Hamburg vereinbart.
5.2 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über,
auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt.
Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
5.3 Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen.
Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
5.4 Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung auf Kosten des Bestellers absichern.
5.5 Von uns als versandfertig gemeldete Ware muss innerhalb von 14 Tagen abgenommen werden, andernfalls sind wir berechtigt,
sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.
Versandweg, Beförderung und Verpackung sind unserer Wahl überlassen unter Ausschluss jedweder Haftung hierfür.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedochinnerhalb von sieben Werktagen, zu untersuchen.
Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat er uns diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt der
Liefergegenstand als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel,
der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich einsolcher Mangel später, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich,
spätestens jedoch zwei Werktage nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Liefergegenstand auch in Ansehung dieses
Mangels als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt.
6.2 An die Qualität können keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie marktgängig der Preislage der gekauften Ware entsprechen,
handelsübliche Struktur- oder Farbabweichungen von Holz, Naturmaterialien, Stoff- und Farbproben, Katalogen, Prospekten und früheren
Lieferungen bleiben vorbehalten, sofern keine entgegenstehenden ausdrücklichen Absprachen getroffen sind.
6.3 Für Mängel, die bei Gefahrenübergang auf den Kunden vorhanden sind, leisten wir in der Weise Gewähr,
das wir das fehlende Stück nach unserer Wahl auf unsere Kosten ausbessern oder durch ein neues ersetzen.
Der Kunde hat uns dafür die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
6.4 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
6.5 Soweit sich aus nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, haften wir für Schäden des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen,
nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
In diesen Fällen ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wir haften ferner nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Bestellers.
6.5 Unsere Gewährleistung erlischt, wenn uns ein offensichtlicher Mangel nicht unverzüglich,spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, angezeigt wird.
6.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Für den Umfang des Rückgriffanspruchs des Bestellers gegen uns gilt zudem § 6 (5).
§ 7 Sonstige Haftung
7.1 Sonstige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, einerlei aus welchem Rechtsgrund, auch aus § 480 Abs. 1BGB, bestehen nicht.
7.2 Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche wegen Vertragsverletzung, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus
unerlaubter Handlung, die auf grobem Verschulden unsererseits, unserer Organe oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für
Schadenersatzansprüche wegen Verzuges, Fehlens zugesicherter Eigenschaften, Verwirklichung versicherbarer Haftungsrisiken,
die typischerweise bei der Montage vonEinrichtungsgegenständen entstehen, Verletzung von Kardinal-pflichten und
Vertrauenstatbeständen,
die der Zusicherung von Eigenschaften vergleichbar sind.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (bei Annahme von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung)
aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
angemessen zum Neuwert zu versichern.
8.3 Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden oder auf Veranlassung des Kunden erfolgt nach Maßgabe
des § 950 BGB für uns, ohne uns zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit dem Kunden gehörendem Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung zu.
8.4 Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware einschließlich aller in unserem
Eigentum stehenden Gegenstände mit alle Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsels und Schecks,
sowie Saldoforderungen im Rahmen des Kontokorrents als Sicherheit für unsere sämtlichen Ansprüche ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.6 Übersteigt der Wert unserer Sicherheit die zu sichernde Forderung mehr als 20% so werden wir auf die Verlangen des Kunden insoweit die
Sicherheiten nach unserer Wahlfreigeben.
8.7 Jede Beschädigung, sowie jeder Eingriff Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen;
damit wir die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können. Bei Pfändungen ist das Pfändungsprotokoll beizufügen.
Die kosten einer Intervention trägt der Kunde.
8.8 Verstößt der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Abmahnung,oder gerät er in Zahlungsverzug,
so können wir die Herausgabe der gelieferten Gegenstände verlangen, in der Rücknahme der Gegenstände liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor,
wenn wir dies ausdrücklich erklären oder ein Abzahlungsgeschäft im Sinne des Abzahlungsgesetzes vorliegt.
Unserem Kunden steht gegenüber unserem Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg; wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäftssitz- oder
Wohnsitzgericht zu verklagen.
9.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Hamburg Erfüllungsort.
9.3 In jedem Fall gilt ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens.
§ 10 Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeine Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeine
Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.